Basisrente / Rürup-Rente
- wichtiger Baustein der Altersvorsorge
Gleich zu Anfang ein offenes Wort: Die Rürup-Rente oder Basisrente ist durch ihre steuerliche Absetzbarkeit eine tolle Sache und für viele attraktiv, aber trotzdem ist die Rürup-Rente lange nicht für jeden geeignet.
Die Regeln und Vorgaben zur Basisrente / Rürup-Rente
Die „Regeln“ der Basisrente orientieren sich eng an den Prinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit soll sichergestellt werden, dass dieses Vorsorgeprodukt ausschließlich zur Altersvorsorge verwendet wird:
- Der Vertrag einer Rürup-Rente muss zwingend eine lebenslange monatliche Leibrente garantieren (es gibt kein Kapitalwahlrecht oder eine Teilauszahlung wie bei anderen Altersvorsorgeprodukten)
- Beginn der Rentenzahlung darf nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres liegen
- Die Ansprüche aus einer Basisrente sind grundsätzlich nicht vererbbar und nicht beleihbar. Stirbt der Versicherte, verfällt das Kapital. Ausnahmen gibt es, wenn Beitragsrückgewähr oder vergleichbarer Schutz für den Todesfall vertraglich vereinbart wurde. Das bei unseren Angeboten für eine Basisrente / Rürup-Rente immer der Fall.
Hartz-IV sicher und bei Insolvenz geschützt
Ob diese „Spielregeln“ als Nachteile oder Vorteile einer Basisrente angesehen werden, kann jeder für sich entscheiden. Die gerade bei Selbstständigen aus Oberhausen und dem Ruhrgebiet beliebte Basisrente ist auf jeden Fall Hartz IV-sicher, so dass hier angespartes Kapital nicht vorzeitig aufgebraucht werden muss. Selbst bei geringen Einnahmen oder einer Insolvenz ist dieser Teil der Altersvorsorge sicher und dient ausschließlich der Absicherung im Alter.
Die Basisrente / Rürup-Rente als Altersvorsorge wurde im Jahr 2005 vom Gesetzgeber durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) eingeführt. Ein Grund für die Einführung der Rürup-Rente war unter anderem, dass es bis dahin für Selbständige keine Form der Altersvorsorge gab, die vom Staat gefördert wurde. Daneben sollte die Basisrente für alle Erwerbstätigen einen zusätzlichen Anreiz bieten, privat für das Alter vorzusorgen.
Ebenso wurde mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) im Jahr 2005 die Besteuerung von Renten geändert und die so genannte „nachgelagerte Besteuerung“ trat für Renten in Kraft, so dass die gesetzlichen Altersrenten der Bürger zunehmend steuerpflichtig werden. Als Ausgleich sind die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zunehmend von den Steuern absetzbar.
Warum eine zusätzliche Rente und warum dieser relativ komplizierte Aufbau von zusätzlicher privater Rente?
Der Staat hatte immer mehr erkannt, dass die gesetzlichen Systeme zur Alterssicherung künftig nicht mehr funktionieren bzw. es zusätzliche Maßnahmen für die private Altervorsorge bedarf. Die zunehmend alternde Gesellschaft und demographischer Wandel bedingen eine immer weniger tragfähige, rein umlagefinanzierte Altersrente über die gesetzliche Rentenversicherung. Daher sollten die Menschen in die Lage versetzt werden, privat für den Ruhestand vorzusorgen. Die Basisrente / Rürup-Rente ist eine der Maßnahmen für diese private Altersvorsorge. Durch die Steuerersparnis der Rentenbeiträge sollen die Menschen in die Lage versetzt werden, privat vorzsorgen.
In den Genuss der staatlichen Basisrenten-Förderung kommen grundsätzlich alle einkommensteuerpflichtigen Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben: Arbeitnehmer, Selbstständige, Beamte, Rentner und auch nicht Erwerbstätige.
Für Selbstständige, Beamte und viele weitere Personengruppen
Je nach individueller Situation ist die Rürup-Rente also nicht nur für Selbstständige oder Beamte empfehlenswert, wie häufig in den Medien suggeriert wird, sondern ebenso viele andere Personengruppen können vom Fördermodell der Rürup-Rente / Basisrente profitieren.
Genau wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind die Beiträge zur Basisrente / Rürup-Rente steuerlich abzugsfähig. Die eingezahlten Gelder können im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden.
Abzugsfähige Bestandteile und nachgelagerte Besteuerung
Hier ein Überblick der abzugsfähigen Beitragsanteile bzw. der nachgelagerten Besteuerung für die Basisrente:
Ansparphase der Basisrente Abziehbarer Beitragsanteil (Sonderausgabenabzug in Prozent) | Rentenphase Nachgelagerte Besteuerung (Anteil in Prozent) |
2014: (Absetzbarkeit jedes Jahr +2%) | 2014: |
2020: 90% | 2020: 80% |
2025: 100% | 2025: 85% |
2040: 100% | 2040: 100% |
Höchstbeitrag 20.000,00 EUR (Verheiratete: 40.000,00 EUR), abzüglich des Gesamtbeitrages zur Gesetzlichen Rentenversicherung, der Beiträge zu Versorgungswerken oder zur Alterskasse der Landwirte.
Wie bereits eingangs gesagt: Die Basisrente ist attraktiv, nur nicht für jeden. Als freier Versicherungs- und Finanzmakler für Oberhausen, das Rheinland und das Ruhrgebiet haben wir die notwendigen Analyseinstrumente, um mit Ihnen gemeinsam zu ermitteln, ob die Rürup- / Basisrente für Sie Sinn macht oder ob es bessere Möglichkeiten der Altersvorsorge für Sie gibt.
Optimales Angebot aus großem Anbieterpool
Falls die Basisrente für Sie geeignet ist, suchen wir nach Ihren Vorstellungen das beste Angebot aus unserem umfangreichen Pool der Anbieter heraus.