Betriebliche Altersvorsorge -
neue Möglichkeiten für Ihr Unternehmen
Der Gesetzgeber stärkte mit Wirkung zum 1. Januar 2018 im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) die betriebliche Altersversorgung (bAV) und schaffte so Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Neue Fördermöglichkeiten und die Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge waren die Ziele.
Viel Freiraum bei der Gestaltung
Welche Auswirkungen haben die Gesetzesänderungen auf die betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen? Welcher Handlungsbedarf resultiert daraus, z. B. beim Anpassen der bestehenden Versorgungsordnung? Wie können Sie den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss sinnvoll und ohne Verwaltungsmehraufwand in Ihrem Unternehmen umsetzen?
Individuelle Anpassungen machen die bAV noch attraktiver
Das BRSG wirft viele Fragen auf und gleichzeitig ergeben sich neue Potenziale. Denn das Gesetz schafft mehr Freiraum bei der individuellen Vorsorge für Alter, Invalidität und Hinterbliebene. So wird die betriebliche Altersvorsorge zukünftig noch attraktiver für alle Arbeitnehmer vom Gesellschafter-Geschäftsführer bis zum Geringverdiener.
Ideal zur Mitarbeitergewinnung
Für Arbeitgeber ist die betriebliche Altersvorsorge inzwischen ein wichtiges Instrument für die Akquise neuer Mitarbeiter. Immer mehr Unternehmen aus dem Ruhrgebiet, dem Rheinland, Oberhausen und Umgebung setzen dieses Mittel schon ein, um sich für Arbeitnehmer interessant zu machen und bestehende Mitarbeiter zu halten.
Die optimale Lösung für Ihr Unternehmen!
Wir liefern Ihnen die passenden Antworten und Lösungsansätze. Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen, die betriebliche Altersvorsorge FÜR IHR UNTERNEHMEN auch mit den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen einfach und praktikabel zu gestalten!